Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden in Österreich. Sie wurde 1950 als Körperschaft öffentlichen Rechts begründet. Folglich ist sie die offizielle Vertretung der Studierenden an den Hochschulen. Alle ordentlich inskribierten Studierenden einer österreichischen Hochschule sind automatisch wahlberechtigte Mitglieder der ÖH. ÖH-Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Ihre Aufgaben, Pflichten und Strukturen sind im ‚Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz‘ normiert.
Die ÖH engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für die Interessen der Studierenden. Auf Bundesebene (BV) verhandelt sie tagtäglich mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auf der Universitätsvertretungsebene (UV) stehen die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschulleitung und die Gestaltung des Hochschulstandorts im Vordergrund. Die Fakultätsvertretungsebene (FV) setzt sich wiederum für Verbesserungen an einer Fakultät ein. Ihre Vertreter werden indirekt aus den Studienvertretungen einer gemeinsamen Fakultät entsendet. Für die einzelne Studienrichtung, Unterstützung bei konkreten Prüfungen und unmittelbare Studiengangsberatung ist zumeist die Studienrichtungsvertretung (STV) die erste Auskunftsquelle. Im Gegensatz zur BV- und UV-Ebene werden ihre Kandidatinnen und Kandidaten nicht im Zuge einer Listenwahl (Fraktionen), sondern in Form einer Persönlichkeitswahl bestimmt. Je nach Studiengröße gehören ihr zwischen drei und fünf Personen an.